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Ethik - Richtlinie der F.E.S. GmbH

Mit dieser Richtlinie wollen wir unsere Werte und unser bisheriges Handeln sowohl im Umgang untereinander als auch gegenüber unseren Kunden und anderen Geschäftspartnern schriftlich festlegen. Neben der Einhaltung von Recht und Gesetz steht auch die Achtung der Werte in unserem Unternehmen im Vordergrund. Geschäftsmoral und Integrität sichern unsere Glaubwürdigkeit. Fehlverhalten und Verstöße gegen unsere Grundsätze können nicht nur für jeden Einzelnen, sondern auch für unser Unternehmen schwerwiegende Folgen haben und werden daher nicht toleriert.
Das bedeutet eine freiwillige Selbstverpflichtung und Selbstbeschränkung auch dort, wo das Recht Freiräume gewährt. Unser Handeln, sowohl intern als auch im Verhältnis zu Dritten, steht im Einklang mit den nachfolgenden Grundsätzen:

1. Gesetzkonformes Verhalten
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Unternehmens ist es selbstverständlich, dass sie die Gesetze der Staaten/Länder befolgen in denen sie jeweils tätig sind und mit denen sie zusammenarbeiten.

2. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Wir gewährleisten als Arbeitgeber die Arbeitssicherheit, den Gesundheits- und Brandschutz am Arbeitsplatz und garantieren eine sichere und ergonomische Arbeitsumgebung mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen.

3. Arbeitszeiten, Sozialleistungen und Vergütung
Die Vergütungen und Sozialleistungen müssen den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich
Mindestlöhne, Überstunden und vorgeschriebener Sozialleistungen entsprechen, ebenso die Einhaltung der Arbeits- und Urlaubszeiten. Existieren keine nationalen Gesetze zu den Arbeitszeiten, gelten die Arbeits- und Sozialstandards der ILO.

4. Vereinigungsfreiheit
Die Mitarbeiter müssen offen und mit Respekt sowie gegenseitigem Vertrauen innerhalb des Unternehmens und mit der Unternehmensleitung bezüglich der Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Nachteile in irgendeiner Form befürchten zu müssen. Alle Mitarbeiter haben das Recht, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten sowie eine Vertretung zu ernennen und sich als solche wählen zu lassen.

5. Freie Wahl des Arbeitsplatzes
Alle Arten von Zwangsarbeit werden nicht toleriert. Grundsätzlich wird die freie Wahl des Arbeitsplatzes respektiert. Alle Arten von Zwangs- oder Pflichtarbeit sind unzulässig. Ein durch Menschenhandel erzwungenes Arbeitsverhältnis ist ebenso untersagt. Jede Arbeitsleistung muss freiwillig erbracht werden und die Arbeitskräfte können jederzeit das Beschäftigungsverhältnis beenden.

6. Verbot von Kinderarbeit
Wir verurteilen Kinderarbeit und halten die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und Arbeit ein. Alle Kunden und Lieferanten sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO- Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten.

7. Ethische Grundsätze
Unsere ethischen Grundsätze fundieren auf Loyalität, Respekt gegenüber Mitmenschen, Transparenz und Verweigerung gegenüber Korruption und unfairem Wettbewerb. Wir engagieren uns dafür, allen gleich qualifizierten Mitarbeitern unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Ansichten, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihren Alters gleiche Möglichkeiten zu bieten. Diskriminierung in jeder Form lehnen wir ab. Ebenso wird jegliche Belästigung sexueller oder nicht sexueller Natur der Mitarbeiter nicht toleriert. Die Wahrung der Identität und der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen sind für uns selbstverständlich.

8. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Jede Produktionstätigkeit ist mit der Nutzung von natürlichen Ressourcen verbunden. Wir möchten die Umweltbeeinträchtigung so gering wie möglich halten, indem mit natürlichen Ressourcen sparsam gewirtschaftet und das Aufkommen von Reststoffen, Abfall, umweltbelastenden Emissionen und Abwasser vermieden beziehungsweise minimiert wird. Um dies zu erreichen, setzt das Unternehmen bestmögliche Technik ein, insoweit diese wirtschaftlich vertretbar ist, da für uns die Erhaltung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage zukünftiger Generationen ein besonderes Anliegen ist. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle bestehenden Umweltgesetze und Verordnungen einzuhalten und erwartet dies auch von allen Mitarbeitern und Geschäftspartnern.

9. Schulungen, Bewusstsein und Transparenz
Wir haben uns verpflichtet, Mitarbeiter mit einzubeziehen und das Bewusstsein zur Nachhaltigkeit durch geeignete Informationen zu fördern. Ebenso werden die Geschäftspartner zu den Themen Verantwortung, Energieeffizienz sowie besserem Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz miteinbezogen und informiert.

10. Datenschutz
Wir behandeln die in unserem Hause vorliegenden und überlassenen Daten vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

11. Finanzielle Verantwortung/ Offenlegen von Informationen
Wir erkennen unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft an. Hierzu zählt auch die finanzielle Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Informationen die sich aus dem laufenden Geschäfts-betrieb ergeben und das Umfeld schädigen, dürfen nicht zurückgehalten werden, um sich einen Vorteil zu sichern. Diese Informationen sollen öffentlich gemacht werden, um entstehende Folgeschäden zu minimieren.

12. Korruption, Erpressung und Bestechung
Wir verpflichten uns. keine Form von aktiver Korruption (Anbieten und Gewähren von Vorteilen oder Bestechung), passiver Korruption (Fordern oder Annehmen von Vorteilen), sowie Erpressung jeglicher Art zu tolerieren oder aktiv zu fördern. Ausgenommen sind geschäftsübliche Geschenke von geringem Wert oder Bewirtungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Unternehmens haben die Interessen der Gesellschaften zu wahren und dürfen ihre berufliche Stellung gegenüber Geschäftspartnern und/oder deren Mitarbeitern nicht zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter einsetzen. Die Entstehung persönlicher Abhängigkeiten oder Verpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern ist nicht zuzulassen. Nur so ist sichergestellt, dass Entscheidungen objektiv und zum Besten des Unternehmens getroffen werden.

13. Fairer Wettbewerb/ Kartellrecht:
Wir stellen uns mit unseren Produkten dem fairen Wettbewerb, weil nur im fairen Wettbewerb die für den Kunden optimale Lösung gefunden werden kann. Der Diebstahl geistigen Eigentums z.B. durch Plagiate bestehender Produkte ist für uns ausgeschlossen, weil wir fest daran glauben, mit unseren geistigen Fähigkeiten selbst die beste Lösung zu finden. Zum fairen Wettbewerb zählt für uns auch Kartellbildungen zu vermeiden, weil hierdurch die kontinuierliche Verbesserung der Produkte im Sinne des Kunden verhindert wird.

14. Ausfuhrkontrollen/ Wirtschaftssanktionen:
Wir prüfen vor der Ausfuhr eines Produktes, ob die Ausfuhr dieses Produktes genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist. Diese Prüfung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAF A). Sofern die Ausfuhr eines Produktes nicht genehmigungsfähig ist, ist die Ausfuhr des Produktes nicht zulässig. Gleiches Verhalten gilt für den Export von Prodtikten in Länder die seitens der Vereinten Nationen mit Wirtschaftssanktionen belegt sind.

15. Verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen:
Bei der Beschaffung von Rohrstoffen soll unsere Ethik – Richtlinie in Betracht gezogen werden. Sofern ein Rohstoff nicht unter den in unserer Richtlinie beschriebenen Bedingungen beschafft werden kann, sollen Alternativen gesucht werden. Sofern dies nicht möglich sein sollte, muss der Lieferant dazu angehalten werden, seine Produktionsbedingungen im Sinne unserer Ethik – Richtlinie zu verbessern.

16. Umsetzung und Verantwortung
Die Verantwortung für die Umsetzung der Ethik – Richtlinie ist eine wesentliche Führungsaufgabe. Die Vorgesetzten nehmen eine entscheidende Vorbildfunktion wahr. Alle Mitarbeiter sind für die Einhaltung dieser Richtlinie und für aktive Beiträge zu deren Erfolg verantwortlich.